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   BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvC 54/19   

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https://dejure.org/2022,17214
BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvC 54/19 (https://dejure.org/2022,17214)
BVerfG, Entscheidung vom 08.06.2022 - 2 BvC 54/19 (https://dejure.org/2022,17214)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juni 2022 - 2 BvC 54/19 (https://dejure.org/2022,17214)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines Beistands und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 Abs 1 S 4 BVerfGG, § 24 S 2 BVerfGG, § 48 BVerfGG, § 26 Abs 3 S 3 EuWG
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Beistands bei objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Notwendigkeit i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung; Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

  • rechtsportal.de

    Zulassung eines Beistands bei objektiver Sachdienlichkeit und subjektiver Notwendigkeit i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 01.09.2021 - 2 BvR 1019/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvC 54/19
    Eine Zulassung nach § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2021 - 2 BvR 1019/21 -, Rn. 1 m.w.N.).

    Darüber hinaus ist nicht dargetan, warum es der Beschwerdeführerin unzumutbar wäre, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2021 - 2 BvR 1019/21 -, Rn. 1).

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 233/81
    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvC 54/19
    Eine Zulassung nach § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2021 - 2 BvR 1019/21 -, Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 49/58

    Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht

    Auszug aus BVerfG, 08.06.2022 - 2 BvC 54/19
    Eine Zulassung nach § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 ; 68, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2021 - 2 BvR 1019/21 -, Rn. 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.10.2022 - 1 BvR 599/22

    Nichtannahme einer mangels Rechtswegerschöpfung und substantiierter Begründung

    Unabhängig von der nicht hinreichend dargelegten Sachdienlichkeit ist es nicht dargetan, warum es dem Beschwerdeführer unzumutbar wäre, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Lehrer des Rechts an einer deutschen Hochschule vertreten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Juni 2022 - 2 BvC 54/19 -, Rn. 1 m.w.N.).
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